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Artikel

25 Apr 2024

Autor:
swissinfo.ch

Kommentar: "EU greift bei den Lieferketten hart durch ‒ was das für die Schweiz bedeutet"

Nach Jahren der Debatte hat das Europäische Parlament zwei neuen Gesetzen zugestimmt, die Unternehmen verpflichten, gegen Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten vorzugehen.

Am 23. April gab es grünes Licht für Vorschriften, die die Ausfuhr und Einfuhr von Produkten aus der EU verbieten, wenn sie in Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Einen Tag später verabschiedeten die Abgeordneten weitreichende Vorschriften. Diese verpflichten die Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken nicht nur zu erkennen, sondern auch Massnahmen zu ergreifen, um sie zu beseitigen. Bei Unterlassung sind sie in der EU schadenersatzpflichtig.

Beide Gesetze stellen eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Aufsichtsbehörden dar. Lange habe die Politik bei Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten von Unternehmen die Hände in den Schoss gelegt, sagt Nicolas Bueno. Der Professor für Menschenrechte an der UniDistance Suisse verfolgt den EU-Prozess schon seit Jahren...

Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, werden Schweizer Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen, von den Gesetzen betroffen sein. Die EU macht 58% des Schweizer Handelsvolumens aus und ist damit der grösste Handelspartner des Landes.

Im Rahmen des EU-Zwangsarbeitsgesetzes werden die nationalen Behörden in den 27 Mitgliedstaaten verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller untersuchen.

Produkte aus Zwangsarbeit dürfen in der EU nicht mehr verkauft und an den EU-Grenzen abgefangen werden. Dies gilt auch für Produkte, die über Commerce-Seiten wie Temu und Amazon verkauft werden...

Das andere Gesetz, die so genannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive, gilt für Unternehmen mit 1’000 oder mehr Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro (440 Millionen Schweizer Franken) in der EU.

Das bedeutet, dass grosse Unternehmen sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU unter die Richtlinie fallen. Schweizer Unternehmen können auch indirekt betroffen sein, wenn sie in der Wertschöpfungskette von Grossunternehmen stehen...

Die Koalition für Unternehmensgerechtigkeit gab bereits bekannt, dass sie eine Volksinitiative zu diesem Thema für eine landesweite Abstimmung vorbereite. Denn “auch die Schweiz muss ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung verabschieden.”

Im vergangenen Dezember erklärte die Schweizer Regierung, sie werde analysieren, wie die EU-Mitgliedstaaten das Sorgfaltspflichtgesetz umsetzen. Dann wolle sie entscheiden, wie es weitergeht.

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