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文章

2025年2月19日

作者:
BAFA

Deutschland: BAFA veröffentlicht FAQ zum risikobasierten Vorgehen

Photo: bbtomas, Getty Images via Canva

"FAQ zum risikobasierten Vorgehen," 19. Februar 2025

Das LkSG gibt Unternehmen einen großen Spielraum bei der Durchführung der Risikoanalyse und der Ergreifung angemessener und wirksamer Maßnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern, diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- oder Verhaltenskodizes auffordern oder die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang der Lieferkette weitergeben können. Das LkSG und auch die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) sehen vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen. Das heißt, sie sollen Risiken und Maßnahmen priorisieren und dabei die Risikodisposition ihrer Zulieferer in der Lieferkette berücksichtigen. Die nachfolgenden Maßgaben beziehen sich auf Fragen zum risikobasierten Vorgehen, die dem BAFA häufig gestellt werden, und berücksichtigen bereits teilweise Anforderungen der CSDDD. Sie ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit.

  1. Was bedeutet risikobasiertes Vorgehen im Sinne des LkSG?
  • Unternehmen sollen ihre gesetzlich eingeräumten Spielräume nutzen.
  • Unternehmen müssen nicht alle Zulieferer prüfen.
  • Unternehmen sollen priorisieren und müssen nicht alle Risiken adressieren.
  • Ein risikobasiertes Vorgehen entlastet Unternehmen und Zulieferer.

[...]

2. Wie wird eine Risikoanalyse durchgeführt?

  • Unternehmen sollen sich einen Überblick verschaffen und allgemeine Risikobereiche in der Lieferkette ermitteln.
  • Nur für allgemeine Risikobereiche müssen Unternehmen konkrete Risiken ermitteln.
  • Unternehmen sollen anhand der Angemessenheitskriterien und bestimmter Risikofaktoren priorisieren.

[...]

3. Welche Zulieferer sind einzubeziehen?

  • Unternehmen müssen nicht alle Zulieferer in gleicher Weise in den Blick nehmen.
  • Zulieferer mit schweren und wahrscheinlichen Risiken oder unklarer Risikosituation sollten prioritär einbezogen werden.
  • Unterschiedslose Anschreiben und Fragebögen entsprechen nicht den Anforderungen des Gesetzes.

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4. Wie kontrolliert das BAFA die Umsetzung?

  • Sorgfaltspflichten dürfen nicht auf die Zulieferer abgewälzt werden.
  • Das BAFA berücksichtigt die Umsetzung des risikobasierten Vorgehens ab jetzt in seinen Kontrollen.
  • Hinweise für ein unangemessenes Vorgehen können direkt beim BAFA eingereicht werden.

[...]

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